RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der EMR Unternehmensberatung GmbH, Jungfernstieg 41, 20354 Hamburg (im Folgenden „ANBIETER“) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden „KUNDE“, gemeinsam die „PARTEIEN“), insbesondere im Hinblick auf Verträge über individuelle Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Marketing, Vertrieb, Personalgewinnung, Organisation und Digitalisierung (nachfolgend „Leistungen“), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE, die Leistungen ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Für Kunden mit Sitz in Österreich gilt dies entsprechend; der KUNDE bestätigt insoweit, dass der Vertrag zum Betrieb seines Unternehmens gehört und kein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 1 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorliegt. Für Kunden mit Sitz in der Schweiz bestätigt der KUNDE, den Vertrag im Rahmen seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit abzuschließen.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z. B. in Form eines Angebots) sowie aus diesen Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

(5) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(6) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN im Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

(7) Soweit in diesen Bedingungen das generische Maskulinum verwendet wird, geschieht dies allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit.

§ 2 Vertragsgegenstand: Individuelle Unternehmensberatung

(1) Gegenstand der Leistungen des ANBIETERS ist die individuelle, unternehmensbezogene Beratung und Begleitung des KUNDEN, insbesondere in den Bereichen Marketing, Vertrieb, Personalgewinnung, Organisation und Digitalisierung. Die Beratung knüpft an die konkrete betriebliche Situation des KUNDEN an und hat die Analyse, Entwicklung und Umsetzung unternehmensindividueller Maßnahmen im Betrieb des KUNDEN zum Gegenstand.

(2) Die Leistungen werden insbesondere erbracht durch individuelle Beratungsgespräche (1:1), gemeinsame Analyse- und Strategietermine, Begleitung bei der Umsetzung im Betrieb des KUNDEN sowie die Beantwortung unternehmensbezogener Fragen des KUNDEN. Die Termine finden im unmittelbaren, zeitgleichen Austausch der PARTEIEN statt – per Video, telefonisch oder vor Ort. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen den PARTEIEN.

(3) Der Schwerpunkt der vertraglichen Leistungen liegt auf der individuellen Beratung und Begleitung des KUNDEN bei seinen unternehmerischen Entscheidungen und deren Umsetzung. Die Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten nach einem vorgegebenen Lehrplan oder Curriculum ist nicht Gegenstand des Vertrags.

(4) Soweit der ANBIETER dem KUNDEN ergänzend Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellt (z. B. Vorlagen, Checklisten, Leitfäden, Aufzeichnungen), handelt es sich um unterstützende Arbeitsmittel für die Beratung und die Umsetzung im Betrieb des KUNDEN. Diese Materialien sind kein Lehrgang, folgen keinem Lehrplan und dienen nicht der Vermittlung eines bestimmten Lernstoffs mit anschließender Kontrolle. Ihre Nutzung steht im freien Belieben des KUNDEN; sie ist weder Voraussetzung noch Bestandteil eines geschuldeten Lernfortschritts und wird vom ANBIETER weder vorgegeben noch überprüft.

(5) Der ANBIETER erbringt Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber keinen konkreten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.

(6) Die Leistungserbringung ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

(7) Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

(8) In Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Beratungsleistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu; er übt dieses nach billigem Ermessen und orientiert an der betrieblichen Situation des KUNDEN aus.

(9) Sofern die Leistungen des ANBIETERS über Reseller angeboten oder vertrieben werden (z. B. CopeCart, Digistore24), gelten vorrangig diese Bedingungen.

§ 3 Keine Fernunterrichtsleistungen; keine Lernerfolgskontrolle

(1) Der ANBIETER schuldet nach diesem Vertrag keine Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten nach einem Lehrplan, Curriculum oder einer sonstigen didaktischen Struktur und keine Überwachung eines Lernerfolgs. Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die individuelle Unternehmensberatung nach § 2.

(2) Eine Überwachung des Lernerfolgs ist weder geschuldet noch findet sie statt. Der ANBIETER führt keine Prüfungen, Tests, Kontrollaufgaben, Einsendeaufgaben oder vergleichbare Formen einer Lernerfolgskontrolle durch, bewertet keine Lernfortschritte des KUNDEN und erteilt keine Zertifikate, Abschlüsse oder Leistungsnachweise über einen Lernerfolg. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf eine Kontrolle, Bewertung oder Bestätigung eines Lernerfolgs.

(3) Fragen und Rückfragen des KUNDEN sowie Rückmeldungen des ANBIETERS beziehen sich ausschließlich auf die konkrete betriebliche Situation des KUNDEN und die Umsetzung der Beratungsinhalte in seinem Unternehmen. Sie sind Bestandteil der individuellen Beratung nach § 2 und dienen nicht der Kontrolle oder Bewertung eines persönlichen Lernerfolgs des KUNDEN.

(4) Die Leistungen werden überwiegend im unmittelbaren, zeitgleichen persönlichen Austausch der PARTEIEN erbracht (insbesondere Live-Video-Termine, Telefonate, Termine vor Ort). Ergänzend bereitgestellte Aufzeichnungen und Arbeitsmaterialien sind unterstützende Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Abs. 4 und prägen den Vertrag nicht.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

(3) Telefonate und Video-Konferenzen werden nur aufgezeichnet, wenn der KUNDE hierin zuvor gesondert und ausdrücklich eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung kann der KUNDE jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

(4) Der KUNDE verpflichtet sich, Zugangsdaten (insbesondere Benutzernamen und Passwörter), Materialien und Links, auf die er im Rahmen des Vertrags Zugriff erhält, nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 5 Vergütung

(1) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

(2) Der KUNDE ist, soweit nicht abweichend vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig und innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

(3) Unterlässt der KUNDE eine erforderliche Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt. Der ANBIETER muss sich jedoch anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder anderweitig zu erwerben unterlässt.

(4) Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 6 Verzug

(1) Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig beglichen ist und der KUNDE die erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat.

(2) Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten.

(3) Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug ist. In diesem Fall ist der ANBIETER berechtigt, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin geschuldete Vergütung als Schadensersatz geltend zu machen; er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder anderweitig zu erwerben unterlässt.

§ 7 Pflichten der PARTEIEN

(1) Der ANBIETER erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER jederzeit über alle Informationen verfügt, die für ein bestmögliches Beratungsergebnis erforderlich sind.

(3) Der KUNDE gewährleistet die technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistungen (insbesondere leistungsfähige Internetverbindung, geeignetes Endgerät, gängige Kommunikationsdienste). Für Nichtverfügbarkeiten in der Sphäre des KUNDEN ist der ANBIETER nicht verantwortlich.

(4) Der KUNDE erscheint zu vereinbarten Beratungsterminen pünktlich und zeigt Verspätungen unverzüglich an. Entstehen dem ANBIETER durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung Mehrkosten (z. B. Verzögerungen im Arbeitsablauf, nutzlos gewordene Aufwendungen wie Raummieten), trägt diese der KUNDE.

(5) Der ANBIETER ist berechtigt, Termine digital durchzuführen (z. B. per Zoom, Microsoft Teams oder vergleichbaren Diensten).

§ 8 Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag wird für die individuell vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen.

(2) Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Workshops, Seminare und Veranstaltungen

(1) Erfolgt die Leistungserbringung im Rahmen von Workshops, Seminaren oder Veranstaltungen (nachfolgend „Termin“), gelten ergänzend die folgenden Regelungen.

(2) Die Buchung eines Termins ist verbindlich.

(3) Entstehen dem ANBIETER im Zusammenhang mit einem Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung Mehrkosten, trägt diese der KUNDE.

(4) Bei Absage durch den KUNDEN innerhalb von vier Wochen vor dem Termin erstattet der KUNDE die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30 % der vereinbarten Vergütung. Bei Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu leisten. Der ANBIETER muss sich jeweils anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder anderweitig zu erwerben unterlässt. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen und Online-Terminen

(1) Der ANBIETER ist berechtigt, bei Präsenzveranstaltungen (insbesondere Workshops, Seminaren, Events) sowie bei Online-Terminen mit mehreren Teilnehmern (insbesondere Gruppen-Videokonferenzen) Bild-, Ton- und Videoaufnahmen anzufertigen, auf denen der KUNDE bzw. dessen teilnehmende Mitarbeiter zu sehen oder zu hören sein können.

(2) Der KUNDE willigt ein, dass solche Aufnahmen durch den ANBIETER zu folgenden Zwecken genutzt werden: (a) zur Dokumentation der Veranstaltung und zur Bereitstellung an die Teilnehmer im Rahmen des Vertragsverhältnisses sowie (b) zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung des ANBIETERS, insbesondere auf der Webseite des ANBIETERS, in sozialen Netzwerken und in Werbematerialien. Der KUNDE sichert zu, dass teilnehmende Mitarbeiter über die Aufnahmen und ihre Nutzung informiert werden und die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.

(3) Die Einwilligung nach Absatz 2 lit. b (Werbenutzung) erfolgt unentgeltlich und kann vom KUNDEN jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs wird der ANBIETER die betreffenden Aufnahmen aus von ihm kontrollierten Kanälen in zumutbarem Umfang entfernen; bereits produzierte physische Materialien dürfen aufgebraucht werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Nutzung bleibt unberührt.

(4) Gezielte Einzelaufnahmen des KUNDEN mit erkennbarer Herausstellung seiner Person (z. B. Testimonial- und Interviewaufnahmen, Fallstudien-Videos) sowie deren werbliche Nutzung erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung des KUNDEN.

(5) Datenschutzrechtliche Informationspflichten des ANBIETERS (Art. 13, 14 DSGVO) bleiben unberührt; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des ANBIETERS.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung und Kreditkarte möglich.

(2) Der ANBIETER ist berechtigt, Dritte mit der Zahlungsabwicklung zu beauftragen. Der KUNDE ermächtigt den ANBIETER insoweit, in dessen Namen (Zahlungs-)Daten für den KUNDEN einzugeben.

(3) Bei Zahlung per Lastschrift erteilt der KUNDE dem ANBIETER unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens innerhalb von 7 Tagen, ein SEPA-Lastschriftmandat.

(4) Wird eine Lastschrift mangels Deckung, wegen fehlerhafter Bankverbindung oder aufgrund eines unberechtigten Widerspruchs des KUNDEN nicht eingelöst, trägt der KUNDE die hierdurch entstehenden Bankgebühren.

(5) Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch an die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse; der KUNDE erklärt sich hiermit einverstanden. Wünscht der KUNDE eine abweichende Übermittlung (z. B. per Post), trägt er die zusätzlichen Kosten.

§ 12 Haftung

(1) Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

(2) Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner bei Übernahme einer Garantie, bei zugesicherten Eigenschaften und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(3) Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der ANBIETER begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des ANBIETERS ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Der ANBIETER erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des KUNDEN im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des ANBIETERS.

(2) Die PARTEIEN behandeln alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der KUNDE erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten zur Nutzung im eigenen Unternehmen. Jegliche Weitergabe an Dritte und jede Vervielfältigung über den Vertragszweck hinaus sind untersagt.

(3) Der KUNDE ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von Beratungsterminen, Veranstaltungen oder bereitgestellten Materialien anzufertigen.

§ 15 Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (bzw. der entsprechenden Bestimmungen am Sitz des KUNDEN). Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.

§ 16 Referenznennung

(1) Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich (Firma, Marke, Logo) als Referenz nennen, insbesondere auf seiner Webseite und in Präsentationen. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

(2) Der KUNDE kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg. Gegenüber Kunden mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt dies als Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art. 25 EuGVVO, gegenüber Kunden mit Sitz in der Schweiz im Sinne des Art. 23 des Luganer Übereinkommens.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Der ANBIETER behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies für den KUNDEN zumutbar ist. Der ANBIETER wird den KUNDEN über Änderungen rechtzeitig in Textform informieren. Widerspricht der KUNDE den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird der ANBIETER in der Mitteilung gesondert hinweisen.

Stand: 21. Juli 2026

EMR Unternehmensberatung

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